Kostenlose Gutschrift von Mutterschaftszeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses
Mutterschaften, die außerhalb einer lohnabhängigen oder selbstständigen Arbeitstätigkeit eingetreten sind, können mit pensionsrechtlichen Ersatzzeiten abgedeckt werden. War die Antragstellerin zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in keinem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis, werden 22 Versicherungswochen für die Pensionsabsicherung kostenlos gutgeschrieben.
Wer kann den Antrag stellen?
Die Antragstellerin muss insgesamt mindestens 5 Jahre Versicherungszeiten als Angestellte vorweisen können. Die Arbeitszeiten als Angestellte müssen zeitlich nicht durchgehend sein.
Welcher Zeitraum wird gutgeschrieben?
Insgesamt werden 5 Monate – zwei Monate vor und drei Monate nach der Geburt – kostenlos gutgeschrieben, die für das Erreichen der Rentenvoraussetzungen voll zählen. Die Elternzeit im Ausmaß von 6 Monaten kann kostenpflichtig nachgekauft werden.
Was ist zu tun?
Hatten Sie eine Mutterschaft außerhalb eines Arbeitsverhältnisses, wenden Sie sich an das Patronat KVW-ACLI, um die kostenlose Gutschrift zu beantragen.
Notwendige Unterlagen:
- Gültige Identitätskarte
- Kopie Steuernummerkärtchen Kinder
Militär
Der Militärdienst oder Zivildienst ist rentenmäßig mit Ersatzbeiträgen abgedeckt. Diese Zeiten zählen also für das Erreichen der Rentenvoraussetzungen an Versicherungszeiten. Die kostenlose Gutschrift erfolgt nicht automatisch; der Versicherte muss einen Antrag stellen.
Notwendige Unterlagen:
- Gültige Identitätskarte
- Kopie Steuernummerkärtchen
- Kopie des Entlassungsscheines („foglio di congedo“)
Krankenzeiten
Krankenzeiten werden mit Ersatzbeiträgen rentenrechtlich abgedeckt. Sollten Sie ein Schreiben seitens der Versicherungsanstalt NISF/INPS erhalten, in dem die Krankenzeiten mit dem erhaltenen Krankengeld aufscheinen, ist ein entsprechender Antrag für die Gutschrift durch das Patronat einzureichen.
Zusatzrente
Die grundlegende Erneuerung des öffentlichen Rentensystems in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass die Bevölkerung künftig mit erheblich niedrigen Renten rechnen muß. Um dieses Rentendefizit zu decken, bedarf es der Ergänzungsvorsorge. Das Patronat KVW-ACLI bietet Beratungen an.
Krankenschein
Alle Krankenbescheinigungen der Arbeitnehmer müssen von den Ärzten (und den Sanitätseinrichtungen) an das NISF/INPS ausschließlich elektronisch übermittelt werden.
1. ARBEITNEHMER
Die Arbeitnehmer müssen nicht mehr dem Arbeitgeber eine Kopie des Krankenscheines zukommen lassen sondern nur die Protokollnummer.
Es besteht die Pflicht, die Abwesenheit aus Krankheitsgründen dem Arbeitgeber umgehend mitzuteilen, so wie in den Arbeitsverträgen vorgesehen.
Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, die obligatorischen Anwesenheitszeiten einzuhalten und dem INPS/NISF eventuelle Adressenänderungen während der Krankheit mitzuteilen.
Der Arbeitnehmer kann in seinen Krankenschein (mit oder ohne Diagnose) Einsicht nehmen indem er die gesamtstaatliche Webseite des INPS/NISF www.inps.it, und dann – „Servizi online“ – „Cittadino“, „Consultazione attestato di malattia“ anklickt. Der Zugriff kann entweder mit der Steuernummer und der Protokollnummer des Krankenscheines erfolgen (ohne Diagnose) oder aber mit dem vom INPS/NISF erlassenen persönlichen PIN-Kode und der Steuernummer (in diesem Fall sieht der Arbeitnehmer auch die Diagnose).
Der Arbeitnehmer kann auch beim NISF die Übermittlung der beiden Bescheinigungen (mit und ohne Diagnose) auf das persönliche zertifizierte elektronische Postfach PEC beantragen.
2. ARBEITGEBER UND MITTELSPERSONEN MIT VOLLMACHT und MITTELSPERSONEN DER ARBEITGEBER IN DER LANDWIRTSCHAFT
Diese können in die Krankenscheine der Arbeitnehmer Einsicht nehmen:
1. über die gesamtstaatliche Webseite des Institutes www.inps.it, – “Servizi online”, – „Elenco di tutti i servizi“ – “Consultazione degli attestati di malattia”, – indem sie die Steuernummer und die Protokollnummer des Krankenscheines des Arbeitnehmers eingeben oder
2. über www.inps.it, – “Servizi online”, – „Elenco di tutti i servizi“ – “Consultazione degli attestati di malattia”, – mit dem vom INPS erlassenen PIN-Kode für Firmen und Mittelspersonen;
3. indem sie Antrag an das NISF stellen auf Übermittlung der Krankenscheine mit der zertifizierten elektronischen Post);
4. über das gesamtstaatliche Contact Center des NISFs (803.164) indem sie die Steuernummer des Angestellten und die Protokollnummer des Krankenscheines angeben. Das Contact Center wird die erfolgte elektronische Zusendung des Krankenscheines bestätigen.