Rentenzuschlag
RenteninhaberInnen, die nach der Dienstalters- oder Altersrente noch eine Arbeitstätigkeit ausgeübt und somit Pensionsbeiträge eingezahlt haben, haben Anrecht auf eine Rentenerhöhung.
Der Antrag kann nach 5 Jahren ab Rentenbeginn bzw. ab dem letzten Rentenzuschlag gestellt werden. Bei Erreichen des Rentenalters kann man den Antrag bereits in einem Zeitabstand von 2 Jahren ausnahmsweise einreichen.
RED Erklärung
RED – Erklärung muß abgegeben werden
Falls ein Rentner eine Steuererklärung (Mod. 730 oder Unico) abgegeben hat, jedoch auch Bezieher von Einkommen ist, welche zwar in der Steuererklärung nicht angegeben werden müssen, jedoch für die Rentenleistung relevant sind.
Falls ein Rentner keine Steuererklärung (Mod. 730 oder Unico) abgegeben hat, da er nicht verpflichtet war.
Rentner, welche kein anderes Einkommen außer der Rente beziehen.
RED – Erklärung muß nicht abgegeben werden
Falls ein Rentner eine Steuererklärung (Mod. 730 oder Unico) abgegeben hat und keine Einkommen erzielt hat, welch für die Rentenleistung relevant sind.
Die INPS schickt jedoch keine Mitteilung per Post an die betroffenen Rentner zu. Die Rentner müssen sich an das Steuerbeistandszentrum CAF wenden