Die grundsätzliche Idee hinter dem Rentenmodell ist es, den Einzelnen vor Armut, die aus einer wie auch immer gearteten Berufsunfähigkeit resultiert, zu schützen. Deshalb besteht die Rente nicht nur aus der Vorsorge für den Ruhestand (Altersrente). Auch Fälle, in denen Personen durch Krankheit, Unfälle oder den Tod des Familienmitglieds, das die Versorgung der Familie bestritten hat, nicht mehr in der Lage sind, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, sollen von der Rente aufgefangen und abgefedert werden.
Informieren Sie sich in einem persönlichen Beratungsgespräch!