Richtigstellung der Aufenthaltsgenehmigung / des Aufenthaltsscheines:
– Stempelmarke zu € 16,00
– Fotokopie des gültigen Reisepasses
– Kopie der Steuernummer und der Identitätskarte
– Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
– Je nach Änderungsgrund entsprechende Nachweise:
– Kopie der Wohnsitzbestätigung
– Kopie der Geburtsbescheinigung
Aufenthaltsschein:
– Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung
– Steuernummer
– Fotokopie des Reisepasses
– Selbsterklärung bezüglich der Aufenthaltsorte in Italien in den letzten 5 Jahren
– Wohnsitzbescheinigung
Bei abhängigem Arbeitsverhältinis:
– Steuererklärung (Cud/Unico)
– Fotokopie der letzten 3 Lohnstreifen
– Arbeitsvertrag und Mod. UNILAV
Bei selbstständiger Arbeit:
– Steuererklärung (Unico/730/740)
– Rechnungen der letzten Monaten
– Eintragung in die Handelskammer
Aus familiären Gründen:
– Familienbogen oder Heiratsurkunde
– Fotokopie der Bewohnbarkeitsbestätigung
ACHTUNG!
Eine der wichtigsten Neuerungen des Gesetzesdekrets Nr. 113/2018, welches in das Gesetz Nr. 132/2018 umgewandelt wurde und bekannt ist als „Decreto sicurezza“, ist die Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis aus „humanitären Gründen“.
Diese ist nunmehr bis zu ihrem Verfallsdatum gültig, kann als solche nicht mehr erneuert werden und muss somit in eine andere gültige Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
Sie können sich diesbezüglich in unseren Büros in Bozen und Meran erkundigen und, bei bestehen der Voraussetzungen, das Verfahren für die Umwandlung der Aufenthaltsgenehmigung durchführen.
Aufenthaltsgenehmigung – humanitärer Schutz