Nicht-EU-Bürger

 Aufenthaltsgenehmigungen

Nicht-EU-BürgerInnen müssen für einen rechtmäßigen Aufenthalt im Staatsgebiet Anträge einreichen. Der Dienst wird in den Büros Bozen und Meran angeboten.

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 Familienzusammenführungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Nicht-EU-BürgerInnen ihre Familienangehörigen nach Italien holen. Der Dienst wird gegen Vormerkung in den Büros in Bozen und Meran angeboten.

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 Staatsbürgerschaft

Der Antrag für die italienische Staatsbürgerschaft kann auf Vormerkung und Bezahlung in den Büros Bozen und Meran eingereicht werden.

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 Italienischtest

Die Anmeldung für den Italienischtest kann über die Büros in Bozen und Meran durchgeführt werden.

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