Arbeitslosengeld

Naspi – Nuova assicurazione sociale per l‘impiego / Arbeitslosengeld

Bezugsberechtigte
Arbeitnehmer einschließlich Lehrlinge, mitarbeitende Genossenschaftsmitglieder, Künstler mit einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis.
Nicht gültig für Arbeitnehmer der öffentlichen Verwaltung mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und landwirtschaftliche Tagelöhner mit befristetem oder unbefristetem Vertrag.

Voraussetzungen

13 Versicherungswochen also 3 Versicherungsmonate innerhalb der 4 Kalenderjahre vor Arbeitsbeendigung.
In den letzten 12 Monaten muss der Arbeitnehmer auch mindestens 30 effektive Arbeitstage (unabhängig von Mindestbeiträge) vorweisen.
Der Antragsteller muss arbeitslos anerkannt sein durch Meldung beim Arbeitsservice. Die Meldung erfolgt ab Dezember 2017 nach Einreichen des Antrages um Arbeitslosengeld / Naspi. Daher vorher zum Patronat und nachher zum Arbeitsservice.
Der Antrag um Naspi muss spätestens innerhalb 68 Tage ab Arbeitsbeendigung eingereicht werden.
Die Naspi wird bis zu 2 Jahren ausbezahlt und die Dauer hängt von der Arbeitstätigkeit ab. Die Naspi wird für den Zeitraum der Hälfte der Versicherungsbeiträge in den letzten 4 Jahren ausbezahlt (also 4 volle Arbeitsjahre, 2 Jahre Naspi). Für die Berechnung der Dauer der Naspi werden Versicherungsbeiträge, die bereits für eine vorherige Naspi berücksichtigt wurden, nicht mehr berechnet.
Es werden weiterhin 75 % des Durchschnittslohnes der letzten 2 Arbeitsjahre ausbezahlt mit einem Höchstbetrag von 1.300 € im Monat. Ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit wird die Naspi um 3 % für jeder weiteren Monat der Arbeitslosigkeit gekürzt.

Beispiele:
Über 50jähriger mit einer ununterbrochenen Arbeitszeit in den letzten 4 Jahren: die Naspi wird für die Dauer von 24 Monaten ausbezahlt wird.
Bei „unterbrochenen“ Arbeitszeiten mit einer Arbeitszeit von 2 Jahren in den letzten 4 Kalenderjahren beträgt die Dauer der Naspi maximal 12 Monate.
Nachteil für Saisonsarbeiter, die 6 bis 8 Monate im Jahr arbeiten: es besteht Anrecht auf maximal die Hälfte der Versicherungszeit sodass nicht immer durch Arbeitstätigkeit und Naspi die Pensionsabsicherung in der Höhe von 52 Versicherungswochen im Jahr anreift.

Unterlagen:
– letzter Lohnstreifen
– letzte Genehmigung des Arbeitslosengeldes mit Angabe der zustehenden Arbeitslosentagen
– letzter Arbeitsvertrag, aus dem die Dauer des Arbeitsvertrages ersichtlich ist sowie UniLav der Abmeldung
– Mod. U1, wenn in einem EU-Land gearbeitet wurde
– IBAN-Code für die bargeldlose Überweisung
– gültige Identitätskarte und Steuernummer
– letzten Lohnstreifen

 

Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft

Das Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft muss innerhalb 31. März eines jeden Jahres für das Vorjahr eingereicht werden.

Innerhalb 31.03.2022 muss  der Antrag auf Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft für die Arbeitszeiten im Jahre 2020 eingereicht werden.

Unterlagen:
– Mod. U1, wenn in einem EU-Land gearbeitet wurde
– IBAN-Code für die bargeldlose Überweisung
– gültige Identitätskarte und Steuernummer
– Angaben Arbeitgeber im Vorjahr

 

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