Arbeitslosengeld

Naspi – Nuova assicurazione sociale per l‘impiego / Arbeitslosengeld

Bezugsberechtigte
Arbeitnehmer einschließlich Lehrlinge, mitarbeitende Genossenschaftsmitglieder, Künstler mit einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis und landwirtschaftliche Fixangestellte.
Nicht gültig für Arbeitnehmer der öffentlichen Verwaltung mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und landwirtschaftliche Tagelöhner mit befristetem Vertrag.

Voraussetzungen

13 Versicherungswochen also 3 Versicherungsmonate innerhalb der 4 Kalenderjahre vor Arbeitsbeendigung.
Der Antragsteller muss arbeitslos anerkannt sein durch Meldung beim Arbeitsservice. Die Meldung erfolgt ab Dezember 2017 nach Einreichen des Antrages um Arbeitslosengeld / Naspi. Daher vorher zum Patronat und nachher zum Arbeitsservice.
Der Antrag um Naspi muss spätestens innerhalb 68 Tage ab Arbeitsbeendigung eingereicht werden.
Die Naspi wird bis zu 2 Jahren ausbezahlt und die Dauer hängt von der Arbeitstätigkeit ab. Die Naspi wird für den Zeitraum der Hälfte der Versicherungsbeiträge in den letzten 4 Jahren ausbezahlt (also 4 volle Arbeitsjahre, 2 Jahre Naspi). Für die Berechnung der Dauer der Naspi werden Versicherungsbeiträge, die bereits für eine vorherige Naspi berücksichtigt wurden, nicht mehr berechnet.

Berücksichtigen Sie, dass:

  • das Leistungsgeld Naspi 75% des durchschnittlichen Monatsbruttolohn (1) der letzten vier Jahre ausmacht, sofern der durchschnittliche Lohn im Jahr 2023 dem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag von 1.352,19 Euro entspricht bzw. niedriger ist;
  • 25 % der Differenz von Ihrem durchschnittlichen Monatslohn und 1.352,19 Euro hinzugerechnet werden, sofern der durchschnittliche Monatslohn im Jahr 2023 mehr als 1.352,19 Euro beträgt;
  • das monatliche Leistungsgeld für das Jahr 2023 jedenfalls nicht mehr als 1.470,99 Euro ausmachen darf;
  • ab dem 151. Tag nach Beginn des Leistungsbezugs, d.h. also ab dem 6. Monat, der Naspi-Betrag alle 30 Tage um jeweils 3% reduziert wird, wenn Sie bei Antragsdatum unter 55 Jahre alt waren;
  • ab dem 211. Tag nach Beginn des Leistungsbezugs, d.h. also ab dem 8. Monat, der Naspi-Betrag alle 30 Tage um jeweils 3% reduziert wird, wenn Sie bei Antragsdatum über 55 Jahre alt waren.

Unterlagen:

  • letzter Lohnstreifen
  • letzte Genehmigung des Arbeitslosengeldes mit Angabe der zustehenden Arbeitslosentagen
  • letzter Arbeitsvertrag, aus dem die Dauer des Arbeitsvertrages ersichtlich ist sowie UniLav der Abmeldung
  • Mod. U1, wenn in einem EU-Land gearbeitet wurde
  • IBAN-Code für die bargeldlose Überweisung
  • gültige Identitätskarte und Steuernummer
  • letzten Lohnstreifen

 

Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft

Das Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft muss innerhalb 31. März eines jeden Jahres für das Vorjahr eingereicht werden.

Innerhalb 31.03.2024 muss  der Antrag auf Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft für die Arbeitszeiten im Jahre 2023 eingereicht werden.

Unterlagen:

  • Mod. U1, wenn in einem EU-Land gearbeitet wurde
  • IBAN-Code für die bargeldlose Überweisung
  • gültige Identitätskarte und Steuernummer
  • Angaben Arbeitgeber im Vorjahr
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